Wer heiratet, übernimmt Rechte und Pflichten. Wer dabei in einem Vertrag seine persönlichen Vorstellungen über die gegenseitigen Verpflichtungen festhalten möchte, kann diesen von einem Notar aufsetzen und beurkunden lassen. Der Notar steht bei der individuellen Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie bei Fragen im Falle einer Scheidung mit fachlichem und unparteiischem Rat zur Seite.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Für viele Menschen ist es verständlicherweise schwer, bereits vor der Eheschließung an spätere Konflikte oder sogar Scheidung zu denken. Doch Partner, die aus gemeinsamem Interesse alle Eventualitäten berücksichtigen wollen, schaffen mit einem Ehevertrag die Grundlage für eine gegenseitige rechtliche Absicherung im Trennungsfall: Sie regeln schon in guten Zeiten zum Beispiel die Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens oder einen möglichen Unterhaltsanspruch. Der Notar erstellt und beurkundet Eheverträge nach den persönlichen Vorstellungen und finanziellen Verhältnissen beider Partner. Auch während der Ehe können solche Vereinbarungen getroffen oder geändert werden. Paaren ohne Trauschein steht die Möglichkeit offen, in einem Partnerschaftsvertrag Regelungen zu treffen.
Scheidungsvereinbarungen
Eine Trennung wirft eine Reihe von Fragen auf: Was ist im Vorfeld einer Scheidung sinnvoll? Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen haben Trennung und Scheidung? Oft erschweren persönliche Enttäuschungen eine sachliche und einvernehmliche Trennung. Hier erteilt der Notar unparteiisch kompetenten juristischen Rat. Er klärt Fragen des Güterstandes, der gegenseitigen finanziellen Absicherung beider Partner sowie des Unterhalts: Hat ein Ehegatte einen Teil des während der Ehe erworbenen Vermögens an den anderen abzugeben? muß ein Ehegatte in der Zeit nach der Scheidung an den anderen Unterhalt zahlen? Hat ein Ehegatte Aussicht auf Altersversorgung (z.B. Rentenzahlungen) erworben, die er mit dem anderen ausgleichen muß? Eine umfassende, auf die persönliche Situation zugeschnittene Beratung durch den Notar kann die Partner bereits vor der Scheidung Vereinbarungen treffen lassen, die solche Fragen lösen. Dadurch kann der Scheidungsprozeß für beide Parteien erleichtert werden, zudem werden unnötige Kosten vermieden.
Fallbeispiel
Das Ehepaar M. ist seit fünf Jahren glücklich verheiratet. Und auch wenn die Ehe noch lange halten soll – falls es doch irgendwann zur Scheidung kommt, soll Streit um Geld, Möbel oder Auto vermieden werden. Deswegen will das Paar in einem Ehevertrag den Güterstand regeln.
Der Notar unterstützt die beiden zunächst bei der Ermittlung der vorhandenen Vermögenswerte. Das Vermögen des Ehemanns beträgt 20.000 Euro, das seiner Frau 10.000 Euro. Im Ehevertrag vereinbaren sie anschließend Regeln, die den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zugunsten einer Gütertrennung abwandeln. Für Rat und rechtliche Absicherung zahlen sie eine Gebühr von circa 250 Euro.
Ob sich das Herz zum Herzen findet.“