Die Einschaltung eines Notars kann – langfristig gesehen – Kosten ersparen, weil streitige Fragen durch den unparteiischen notariellen Rat schon vor Vertragsabschluß geklärt werden. Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind bundesweit einheitlich in dem Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Für das gleiche Geschäft müssen deshalb von jedem Notar die gleichen Gebühren erhoben werden. Daß der Notar das Gerichts- und Notarkostengesetz einhält, wird staatlich überprüft.
Guter Rat muß nicht teuer sein
Die Höhe der Notargebühren berechnet sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Die jeweiligen Kosten schließen die Beratung mit ein. Ich informiere Sie im Vorfeld in einem Gespräch auf Wunsch über mögliche anfallende Kosten. Richtwerte finden Sie auch in den Fallbeispielen auf dieser Internetseite, weitere Berechnungsbeispiele hier.